Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. April 2021 entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Preisen und Sonderbedingungen die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen.
Das vor dem Urteil rechtskonforme Vorgehen, wonach Banken von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kundinnen und Kunden nicht widersprechen, ist nicht mehr gültig.