Auf einen Blick

  • Der Staat fördert den Aufbau der Rürup-Rente mit Steuervorteilen.
  • Sie erhalten eine lebenslange monatliche Rente, die frühestens ab dem 60. Lebensjahr beginnt.
  • In der Ansparphase ist das Kapital vor dem Zugriff Dritter geschützt und damit beispielsweise Hartz IV-und pfändungssicher.
  • Der Vertrag kann nicht vererbt, übertragen, beliehen oder verkauft werden.
  • Sie können zusätzlich die eigene Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebene absichern.

 

Hohe Beträge steuerlich absetzbar

Für das Jahr 2010 können Sie 70 Prozent Ihrer Beiträge für eine Rürup-Rente - bis maximal 14.000 Euro - als Sonderausgaben absetzen. Bis zum Jahre 2025 steigt der Betrag schrittweise bis auf 20.000 Euro. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren verdoppeln sich die Beträge jeweils. Bei Angestellten verringert sich der Sonderausgaben-Abzug um den Arbeitgeber-Anteil zur Rente. Denn dieser Beitrag ist bereits steuerfrei.

Volksbank Hunsrück-Nahe eG
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